Wirtschaftsprüfung
Wirtschaftsprüfung – Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung (z.B. mehr als 50 Mitarbeiter und mehr als 15 Mio. € Umsatz) sind teilweise verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Mit einem Bestätigungsvermerk bestätigt der Abschlussprüfer u.a., dass der Jahresabschluss und die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und dass der Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage der Unternehmung erweckt. Dadurch sollen die Adressaten (z.B. Gesellschafter, Gläubiger, Aufsichtsrat, Öffentlichkeit) über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet werden.
Neben der Prüfung von Jahresabschlüssen nach HGB und IFRS, unterstützen wir Sie gerne bei folgenden Themen, die teilweise Wirtschaftsprüfern gesetzlich vorbehalten sind:
- Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IFRS
- Prüferische Durchsichten von Jahresabschlüssen
- Gestaltung von Rechnungslegungsabläufen
- Prüfungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz
- Interne Revisionen
- Prüfungen nach der MaBV
- Bewertung von Unternehmen
- Gründungsprüfungen
- Treuhandtätigkeiten
- Prüfung und Erstellung von betriebswirtschaftlichen Gutachten
Tätigkeiten, die als gesetzliche Vorbehaltsaufgaben Wirtschaftsprüfern unterliegen, werden durch das Einzelunternehmen Wirtschaftsprüfer Konstantin Schmelter erbracht.
Vereinbaren Sie ein persönliches Kennenlerngespräch unter 08856/933345
oder schreiben Sie eine E-Mail an info@schmelter-steuerberater.de
Wirtschaftsprüfer in Penzberg, Wolfratshausen, Starnberg, Murnau, Weilheim, Bad Tölz und Geretsried – Wirtschaftsprüfung – Konzernabschluss – Jahresabschluss – Rechnungslegung – betriebswirtschaftliche Gutachten